Sie können Geschenk-Gutscheine direkt in meiner Praxis abholen
(bitte vorher telefonisch einen Termin vereinbaren) oder Sie überweisen und ich schicke Ihnen den Gutschein in einem Brief zu. Alternativ kann ich
Geschenk-Gutscheine auch per Email zum selbst Ausdrucken versenden.
Unsere Geschenk-Gutscheine für Massagen sind zeitlich
unbegrenzt gültig !!!
Als steuerfreien Sachbezug kann der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer (auch Minijobbern) monatlich einen Betrag von bis zu 50,- € steuer- und sozialversicherungs-frei zukommen lassen. Geregelt ist diese Zuwendung in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG und § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV. Die Steuerfreiheit wird hier auch für die Sozialversicherung übernommen.
Dieser steuerfreie Sachbezug kann in der Massagepraxis Reinhard Nölle als medizinische Massagen zur Gesundheitsvorsorge genutzt werden. Zu Geburtstagen oder Jubiläen kann Ihr Arbeitsgeber zusätzlich Geschenke als Sachbezüge machen. Für Geschenke gilt ein steuerfreier Höchstbetrag von 60,- €.
Wir stellen eine entsprechende Rechnung für den Arbeitgeber aus.